Gesetzliche Einlagensicherung bei Festgeld und Tagesgeld
Die gesetzliche Einlagensicherung bildet den ersten und damit auch den elementarsten Schutzwall für Spareinlagen, zum Beispiel auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Dieser Schutz ist gesetzlich verankert und muss bei jeder Bank in Europa gewährleistet sein. Dafür sorgt die EU-Richtlinie mit der Nummer 2009/14, die in der Bundesrepublik über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Die gesetzliche Sicherungsgrenze liegt aktuell bei 100.000 Euro je Kunde (Stand: Oktober 2011).
Entwicklung der gesetzlichen Einlagensicherung
Im Laufe der Jahre wurde dieser Schutz immer weiter ausgebaut. Bis Juni 2009 griff die gesetzliche Einlagensicherung lediglich bis 20.000 Euro und deckte maximal 90 Prozent der Einlagen. Im Falle einer Bankenpleite wurde also nicht die gesamte Summe erstattet. Das änderte sich 2009. Zum 1. Juli wurde der Schutz der Einlagen auf 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro ausgeweitet. Dabei handelte es sich nur um einen Zwischenschritt, der bereits 2011 durch eine neue Sicherungsgrenze von 100.000 Euro abgelöst wurde. Auslöser für diese Entwicklung waren die Finanzkrisen. Das Ziel der EU, der Bundesrepublik und der übrigen Staaten lautete schlichtweg, das Vertrauen der Sparer und Anleger wieder zu stärken.
Einlagensicherungssysteme
Zuständig für die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland sind gleich mehrere Institutionen. Die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken, kurz EdB, der die privaten Einlagenbanken angehören, und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken GmbH, die sich um die Einlagensicherung der Kreditinstitute kümmert, die in öffentlicher Hand sind und für Aufgaben des öffentlichen Interesses verantwortlich zeichnen. Hinzu kommen die hauseigenen Systeme der Sparkassen, der Volks- und Raiffeisenbanken und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Kontrollmechanismen und Entschädigungsfall
Ziel ist in erster Linie den Entschädigungsfall von vornherein zu vermeiden. Dafür sorgt zum einen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie schaut den Banken genau auf die Finger, ob die Vorgaben unter anderem zu den Eigenkapitalvorschriften eingehalten werden. Zum anderen gibt es interne Kontrollmechanismen der Einlagesicherungssysteme, die aktiv werden, sobald eine Bank aus dem Lot gerät. Die BaFin kontrolliert auch die Einlagensicherungssysteme und stellt – wenn es so weit kommen sollte – den Entschädigungsfall fest. Die Sicherungssysteme ihrerseits informieren die Kunden über eine Bankenpleite, verschicken die Formulare, mit denen Ansprüche geltend gemacht werden müssen, prüfen die Forderungen und zahlen das Kapital aus.
Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung
| Belgien | 100.000,- Euro |
| Bulgarien | 100.000,- Euro |
| Dänemark | 100.000,- Euro |
| Deutschland | 100.000,- Euro |
| Estland | 100.000,- Euro |
| Finnland | 100.000,- Euro |
| Frankreich | 100.000,- Euro |
| Griechenland | 100.000,- Euro |
| Großbritannien | 85.000,- Pfund |
| Irland | 100.000,- Euro |
| Island | 20.887,- Euro |
| Italien | 103.291,38 Euro |
| Lettland | 100.000,- Euro |
| Litauen | 100.000,- Euro |
| Luxemburg | 100.000,- Euro |
| Niederlande | 100.000,- Euro |
| Österreich | 100.000,- Euro |
| Portugal | 100.000,- Euro |
| Schweden | 100.000,- Euro |
| Schweiz | 100.000,- CHF |
| Slowenien | 100.000,- Euro |
| Spanien | 100.000,- Euro |
|
Nicht-EU-Staaten |
|
| Japan | 100.000,- JPY |
| Kanada | 100.000,- CAD |
|
USA |
100.000,- USD |
Einlagensicherung aktueller Tages- und Festgeldkonten
Wie hoch die Einlagensicherung aktueller Tages- oder Festgeldkonten ist, zeigen unsere Vergleiche:
